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BETRIEBSSICHERHEIT

GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG

 

4 Schritte zur gesetzeskonformen Dokumentation:

 

• Gefährdungsbeurteilung der Organisation

   z.B. Beauftragtenwesen/Notfallmaßnahmen

• Gefährdungsbeurteilung der Bereiche/Anlagen

   z.B. Wechselwirkung der Arbeitsplätze/Explosionsschutzdokumente

• Gefährdungsbeurteilung der Maschinen und Hilfsmittel

   mit Festlegung der Prüffristen

• Gefahrstoff-Gefährdungsbeurteilungen

 

 

BERATUNG UND BETREUUNG

Beratung und Betreuung nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2 – früher BGV A2 „Sicherheitsfachkräfte (SiFa)” – und zusätzliche Beauftragungen

wie Gefahrgut, Abfall, Strahlenschutz, Hygiene oder Explosions-

schutz übernehmen.

 

Dies fordern die Normen ISO 9000ff, ISO 14000ff, ISO 18000ff

und TS 16949.

BAUSTELLENSICHERHEIT

SiGeKo

 

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen.

Durchgeführte Arbeiten in folgenden Bereichen:

 

• Wohn- und Geschäftshäuser

• Nahversorgungszentren

• Industriebau

• Brückenbau

• Straßenbau

 

Ebenso verfügen wir über die Sachkunde gemäß TRGS 519  Asbestarbeiten und für den Umgang mit Altlasten gemäß BGR 128.

BETRIEBSMEDIZIN

Betreuung nach §3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2  –

früher BGV A2 „Sicherheitsfachkräfte (SiFa)“ und „Betriebsärzte“.

 

Aufgaben Arbeitsmediziner (Auszug):

Vor Beginn der Arbeiten in Hinblick auf mögliche Gefährdungen prüfen, welche Schutzmaßnahmen unter Berücksichtigung des Arbeitsablaufes und der örtlichen Gegebenheiten zu treffen sind.

 

 

 

Nach einem Unfall geeignete Maßnahmen treffen,

um künftig solche oder ähnliche Unfälle zu vermeiden.

 

 

 

Beim Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen

geeignete Schutzmaßnahmen treffen.

 

 

 

Vorsorge für Erste Hilfe treffen.

Ersthelfer ausbilden lassen, einsetzen und im Betrieb namentlich bekanntgeben. Durchführung von Arbeitsplatzgefährdungsanalysen

Durchführung von Sicherheitsunterweisungen

 

 

 

Die von der BG bzw. aus dem Gefahrstoffrecht vorgeschriebenen Untersuchungen durchführen zB. Lärmuntersuchung G20

Steuer-, Fahr- und Überwachungstätigkeiten G25

Bildschirmarbeitsplatzuntersuchungen G37

Erstellen von arbeitsmedizinischen Anweisungen

BEAUFTRAGTE

Die Tätigkeit für folgende Beauftragungen

können wir für Sie übernehmen:

 

 

 

Abfallbeauftragter

 

 

 

Gefahrgutbeauftragter

 

 

 

Laserschutzbeauftragter

 

 

 

Strahlenschutzbeauftragter

 

 

 

Immissionsschutzbeauftragter

 

 

 

Brandschutzbeauftragter

SCHULUNGEN

Unternehmen sind dazu verpflichtet, ihre Betriebsstätten, technischen Anlagen, Maschinen und Geräte in der Art und Weise zur Verfügung zu stellen und die Betriebs-abläufe so zu gestalten, dass die Mitarbeiter/innen

vor Beeinträchtigungen von Leben und Gesundheit geschützt sind.

 

Wir bieten Qualifizierungsmaßnahmen zur Erfüllung der rechtlichen Anforderungen auf ausgewählten Gebieten von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit. Dabei kann sowohl das notwendige Grundwissen erlangt als auch bereits vorhandenen Kenntnisse aktualisiert werden.