KONTAKT
02932 54025
TEAM
DOWNLOADS
SCHULUNGEN
LEISTUNGEN
ÜBER UNS
KONTAKT
02932 54025
TEAM
DOWNLOADS
SCHULUNGEN
LEISTUNGEN
ÜBER UNS
GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
4 Schritte zur gesetzeskonformen Dokumentation:
• Gefährdungsbeurteilung der Organisation
z.B. Beauftragtenwesen/Notfallmaßnahmen
• Gefährdungsbeurteilung der Bereiche/Anlagen
z.B. Wechselwirkung der Arbeitsplätze/Explosionsschutzdokumente
• Gefährdungsbeurteilung der Maschinen und Hilfsmittel
mit Festlegung der Prüffristen
• Gefahrstoff-Gefährdungsbeurteilungen
BERATUNG UND BETREUUNG
Beratung und Betreuung nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2 – früher BGV A2 „Sicherheitsfachkräfte (SiFa)” – und zusätzliche Beauftragungen
wie Gefahrgut, Abfall, Strahlenschutz, Hygiene oder Explosions-
schutz übernehmen.
Dies fordern die Normen ISO 9000ff, ISO 14000ff, ISO 18000ff
und TS 16949.
SiGeKo
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen.
Durchgeführte Arbeiten in folgenden Bereichen:
• Wohn- und Geschäftshäuser
• Nahversorgungszentren
• Industriebau
• Brückenbau
• Straßenbau
Ebenso verfügen wir über die Sachkunde gemäß TRGS 519 Asbestarbeiten und für den Umgang mit Altlasten gemäß BGR 128.
Betreuung nach §3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2 –
früher BGV A2 „Sicherheitsfachkräfte (SiFa)“ und „Betriebsärzte“.
Aufgaben Arbeitsmediziner (Auszug):
Vor Beginn der Arbeiten in Hinblick auf mögliche Gefährdungen prüfen, welche Schutzmaßnahmen unter Berücksichtigung des Arbeitsablaufes und der örtlichen Gegebenheiten zu treffen sind.
Nach einem Unfall geeignete Maßnahmen treffen,
um künftig solche oder ähnliche Unfälle zu vermeiden.
Beim Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen
geeignete Schutzmaßnahmen treffen.
Vorsorge für Erste Hilfe treffen.
Ersthelfer ausbilden lassen, einsetzen und im Betrieb namentlich bekanntgeben. Durchführung von Arbeitsplatzgefährdungsanalysen
Durchführung von Sicherheitsunterweisungen
Die von der BG bzw. aus dem Gefahrstoffrecht vorgeschriebenen Untersuchungen durchführen zB. Lärmuntersuchung G20
Steuer-, Fahr- und Überwachungstätigkeiten G25
Bildschirmarbeitsplatzuntersuchungen G37
Erstellen von arbeitsmedizinischen Anweisungen
Die Tätigkeit für folgende Beauftragungen
können wir für Sie übernehmen:
Abfallbeauftragter
Gefahrgutbeauftragter
Laserschutzbeauftragter
Strahlenschutzbeauftragter
Immissionsschutzbeauftragter
Brandschutzbeauftragter
Unternehmen sind dazu verpflichtet, ihre Betriebsstätten, technischen Anlagen, Maschinen und Geräte in der Art und Weise zur Verfügung zu stellen und die Betriebs-abläufe so zu gestalten, dass die Mitarbeiter/innen
vor Beeinträchtigungen von Leben und Gesundheit geschützt sind.
Wir bieten Qualifizierungsmaßnahmen zur Erfüllung der rechtlichen Anforderungen auf ausgewählten Gebieten von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit. Dabei kann sowohl das notwendige Grundwissen erlangt als auch bereits vorhandenen Kenntnisse aktualisiert werden.